Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
Stand: 17.01.2024
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 29.08.2024 – 6 C 1172/17.T
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 – 7 KS 145/02Zitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 – 10 S 3450/11Zitiert von 12
- VG Koblenz, 09.04.2024 – 1 K 658/23.KO
- VG Sigmaringen, 20.10.2021 – 8 K 6301/19
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 – 10 S 731/12Erfolgloser Eilantrag gegen eine weitere Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 63
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 14.03.2013 – 7 C 34/11 · Anwohnerklage gegen Castor-TransporteZitiert von 12
- BVerfG, 10.11.2009 – 1 BvR 1178/07Atomrecht: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss für ein Endlager für radioaktive Abfälle KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 StrlSchV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/47#abs-1 (1) Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz wird von der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt. Die Bescheinigung dient als Nachweis der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Zur Prüfung sind der zuständigen Stelle in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Kursteilnahme soll insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/47#abs-2 (2) Der Nachweis der praktischen Erfahrung erfolgt durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung derjenigen Person, in deren Verantwortungsbereich oder unter deren Aufsicht die praktische Erfahrung erworben wurde. Der Nachweis soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
Dauer, Art und Umfang der zu erwerbenden praktischen Erfahrung sind abhängig von der Ausbildung und dem jeweiligen Anwendungsgebiet. Die praktische Erfahrung darf nur an einer Einrichtung erworben werden, die auf Grund ihrer technischen und personellen Ausstattung in der Lage ist, die erforderlichen praktischen Fähigkeiten zu vermitteln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/47#abs-3 (3) In den Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist das für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Wissen zu vermitteln. Neben den rechtlichen Grundlagen soll in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anwendungsgebiet insbesondere Folgendes vermittelt werden:
Die Kurse sollen Praktika und Übungen im Strahlenschutz beinhalten. Von einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs kann ausgegangen werden, wenn die Abschlussprüfung über die Inhalte des Kurses erfolgreich absolviert wurde.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/47#abs-4 (4) Die zuständige Stelle kann eine im Ausland erworbene Qualifikation im Strahlenschutz vollständig oder teilweise als erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen, wenn diese mit der für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vergleichbar ist. Zur Feststellung der Vergleichbarkeit sind der zuständigen Stelle im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise vorzulegen, sofern diese zur Feststellung der Vergleichbarkeit erforderlich sind.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/47#abs-5 (5) Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird mit Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die zuständige Behörde zuvor festgestellt hat, dass in dieser Ausbildung die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vermittelt wird. Die nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung oder Approbationsordnung für das Prüfungswesen zuständige Stelle erteilt die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/47#abs-6 (6) Für Medizinische Technologen für Radiologie gilt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde mit der Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MT-Berufe-Gesetzes vom 24. Februar 2021 (BGBl. I S. 274) für die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 5 Absatz 2 des MT-Berufe-Gesetzes als erbracht.