Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 45 Strahlenschutzanweisung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 02.12.1999 – 1 BvR 1580/91Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 – 7 KS 145/02Zitiert von 8
- OVG NRW, 30.10.1996 – 21 D 2/89.AKErfolglose Klage gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager Ahaus KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG Stuttgart, 22.05.2005 – 16 K 1120/05; 16 K 1121/05Zitiert von 6
- OVG NRW, 02.09.2004 – 20 D 13/98.AKZitiert von 9
- OVG Niedersachsen, 27.11.2003 – 7 KS 650/01Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 StrlSchV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/45#abs-1 (1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass eine Strahlenschutzanweisung erlassen wird. Die Strahlenschutzanweisung kann Bestandteil sonstiger erforderlicher Betriebsanweisungen insbesondere nach arbeitsschutz-, immissionsschutz-, gefahrgut- oder gefahrstoffrechtlichen Vorschriften sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/45#abs-2 (2) In der Strahlenschutzanweisung sind die in dem Betrieb zu beachtenden Schutzmaßnahmen aufzuführen. Zu diesen Maßnahmen können insbesondere gehören
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/45#abs-3 (3) Die Strahlenschutzanweisung ist bei wesentlichen Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrlSchV%202018/45#abs-4 (4) Beim anzeigebedürftigen Betrieb von Röntgeneinrichtungen und beim Betrieb von Störstrahlern und bei einer Anzeige nach §§ 56 oder 59 des Strahlenschutzgesetzes ist der Erlass einer Strahlenschutzanweisung nur erforderlich, wenn die zuständige Behörde den Strahlenschutzverantwortlichen dazu verpflichtet.