Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
Stand: 10.06.2019
Die von Rückständen verursachten Expositionen sind nach den in Anlage 6 festgelegten Grundsätzen zu ermitteln.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 28 StrlSchV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 30.10.1996 – 21 D 2/89.AKErfolglose Klage gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager Ahaus Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 – 7 KS 145/02Zitiert von 8
- BVerfG, 02.12.1999 – 1 BvR 1580/91Zitiert von 1
- BVerwG, 26.03.2007 – 7 B 73.06Zitiert von 23
- OVG Schleswig, 19.06.2013 – 4 KS 3/08Zitiert von 5
- OVG NRW, 13.07.2006 – 1 A 990/05.PVLZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.