Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StrUG NRW · GV. NRW. 2021 S. 1494
Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
64 Normen · Ausgangsfassung vom 17.12.2021 · 23 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zweck und Ziel der Unterbringung
- § 3 Grundsätze
- Abschnitt 2 Maß der Freiheitsentziehung und Überprüfung der Unterbringung
- § 4 Maß der Freiheitsentziehung
- § 5 Überprüfung der Unterbringung
- Abschnitt 3 Aufnahme, Behandlung und Wiedereingliederung
- § 6 Aufnahme
- § 7 Behandlungsuntersuchung
- § 8 Behandlungs- und Eingliederungsangebot
- § 9 Behandlung der Anlasserkrankung
- § 10 Ärztliche Zwangsmaßnahme zur Herstellung der Selbstbestimmungsfähigkeit
- § 11 Ärztliche Zwangsmaßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
- § 12 Behandlung sonstiger Krankheiten, Gesundheitsförderung, Hygiene
- § 13 Schule und berufliche Förderung
- § 14 Beschäftigung und Arbeit
- § 15 Eingliederung
- § 16 Forensische Ambulanzen
- § 17 Freiwillige Wiederaufnahme
- Abschnitt 4 Rechte der untergebrachten Personen
- § 18 Verpflegung
- § 19 Erwerb, Besitz und Benutzung von persönlichen Gegenständen
- § 20 Information, Kommunikation und Mediennutzung
- § 21 Schriftwechsel, Telefongespräche und sonstige Formen der Kommunikation, Pakete
- § 22 Besuche
- § 23 Freizeitgestaltung
- § 24 Ausübung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse
- § 25 Beschwerderecht
- § 26 Interessenvertretung untergebrachter Personen
- § 27 Eigengeld
- § 28 Taschengeld und Bekleidungszuschuss
- § 29 Überbrückungsgeld
- Abschnitt 5 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
- § 30 Durchsuchungen und Kontrollen
- § 31 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum
- § 32 Beschränkung des Aufenthaltsbereichs, Beobachtung und räumliche Trennung
- § 33 Fesselung und Fixierung
- § 34 Maßnahmen bei Entweichungen
- § 35 Unmittelbarer Zwang
- Abschnitt 6 Datenverarbeitung und Datenschutz
- § 36 Allgemeine Bestimmungen
- § 37 Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 38 Datenübermittlung
- § 39 Auskunft, Akteneinsicht der untergebrachten Person
- § 40 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
- § 41 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren
- § 42 Erkennungsdienstliche Unterlagen
- § 43 Einrichtungsausweise
- § 44 Videoüberwachung innerhalb der Einrichtung
- § 45 Videoüberwachung im Umfeld der Einrichtung
- § 46 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- Abschnitt 7 Qualitätssicherung und Hausordnung
- § 47 Einrichtungsstandards
- § 48 Qualität, Qualitätsentwicklung, Sicherheitsstandards
- § 49 Zusammenarbeit und wissenschaftliche Forschung
- § 50 Hausordnung
- Abschnitt 8 Beiräte, Besuchskommissionen
- § 51 Beiräte
- § 52 Besuchskommissionen
- Abschnitt 9 Zuständigkeiten, Aufsicht und Vollstreckungsplan
- § 53 Zuständigkeiten
- § 54 Aufsicht
- § 55 Regionalisierung, Vollstreckungsplan
- Abschnitt 10 Kosten, Kostenbeteiligung und Aufwendungsersatz
- § 56 Kostentragung
- § 57 Kostenbeteiligung der untergebrachten Person
- § 58 Aufwendungsersatz
- Abschnitt 11 Durchführungsbestimmungen, Grundrechtseinschränkungen, Bundesrecht
- § 59 Durchführungsbestimmungen
- § 60 Einschränkung von Grundrechten
- § 61 Ersetzen von Bundesrecht
- Abschnitt 12 Schlussvorschriften
- § 62 Übergangsvorschrift
- § 63 Inkrafttreten
- § 64 Berichtspflicht
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
18.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GV. NRW. 2026 S. 2)
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Historischer Änderungsnachweis
01.01.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.10.2022
GV. NRW. S. 962
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).