Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StrUG NRW · GV. NRW. 2021 S. 1494

Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen

64 Normen · Ausgangsfassung vom 17.12.2021 · 23 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Zweck und Ziel der Unterbringung
  5. § 3 Grundsätze
  6. Abschnitt 2 Maß der Freiheitsentziehung und Überprüfung der Unterbringung
  7. § 4 Maß der Freiheitsentziehung
  8. § 5 Überprüfung der Unterbringung
  9. Abschnitt 3 Aufnahme, Behandlung und Wiedereingliederung
  10. § 6 Aufnahme
  11. § 7 Behandlungsuntersuchung
  12. § 8 Behandlungs- und Eingliederungsangebot
  13. § 9 Behandlung der Anlasserkrankung
  14. § 10 Ärztliche Zwangsmaßnahme zur Herstellung der Selbstbestimmungsfähigkeit
  15. § 11 Ärztliche Zwangsmaßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
  16. § 12 Behandlung sonstiger Krankheiten, Gesundheitsförderung, Hygiene
  17. § 13 Schule und berufliche Förderung
  18. § 14 Beschäftigung und Arbeit
  19. § 15 Eingliederung
  20. § 16 Forensische Ambulanzen
  21. § 17 Freiwillige Wiederaufnahme
  22. Abschnitt 4 Rechte der untergebrachten Personen
  23. § 18 Verpflegung
  24. § 19 Erwerb, Besitz und Benutzung von persönlichen Gegenständen
  25. § 20 Information, Kommunikation und Mediennutzung
  26. § 21 Schriftwechsel, Telefongespräche und sonstige Formen der Kommunikation, Pakete
  27. § 22 Besuche
  28. § 23 Freizeitgestaltung
  29. § 24 Ausübung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse
  30. § 25 Beschwerderecht
  31. § 26 Interessenvertretung untergebrachter Personen
  32. § 27 Eigengeld
  33. § 28 Taschengeld und Bekleidungszuschuss
  34. § 29 Überbrückungsgeld
  35. Abschnitt 5 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
  36. § 30 Durchsuchungen und Kontrollen
  37. § 31 Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum
  38. § 32 Beschränkung des Aufenthaltsbereichs, Beobachtung und räumliche Trennung
  39. § 33 Fesselung und Fixierung
  40. § 34 Maßnahmen bei Entweichungen
  41. § 35 Unmittelbarer Zwang
  42. Abschnitt 6 Datenverarbeitung und Datenschutz
  43. § 36 Allgemeine Bestimmungen
  44. § 37 Verarbeitung personenbezogener Daten
  45. § 38 Datenübermittlung
  46. § 39 Auskunft, Akteneinsicht der untergebrachten Person
  47. § 40 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
  48. § 41 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren
  49. § 42 Erkennungsdienstliche Unterlagen
  50. § 43 Einrichtungsausweise
  51. § 44 Videoüberwachung innerhalb der Einrichtung
  52. § 45 Videoüberwachung im Umfeld der Einrichtung
  53. § 46 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  54. Abschnitt 7 Qualitätssicherung und Hausordnung
  55. § 47 Einrichtungsstandards
  56. § 48 Qualität, Qualitätsentwicklung, Sicherheitsstandards
  57. § 49 Zusammenarbeit und wissenschaftliche Forschung
  58. § 50 Hausordnung
  59. Abschnitt 8 Beiräte, Besuchskommissionen
  60. § 51 Beiräte
  61. § 52 Besuchskommissionen
  62. Abschnitt 9 Zuständigkeiten, Aufsicht und Vollstreckungsplan
  63. § 53 Zuständigkeiten
  64. § 54 Aufsicht
  65. § 55 Regionalisierung, Vollstreckungsplan
  66. Abschnitt 10 Kosten, Kostenbeteiligung und Aufwendungsersatz
  67. § 56 Kostentragung
  68. § 57 Kostenbeteiligung der untergebrachten Person
  69. § 58 Aufwendungsersatz
  70. Abschnitt 11 Durchführungsbestimmungen, Grundrechtseinschränkungen, Bundesrecht
  71. § 59 Durchführungsbestimmungen
  72. § 60 Einschränkung von Grundrechten
  73. § 61 Ersetzen von Bundesrecht
  74. Abschnitt 12 Schlussvorschriften
  75. § 62 Übergangsvorschrift
  76. § 63 Inkrafttreten
  77. § 64 Berichtspflicht
  78. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GV. NRW. 2026 S. 2)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.01.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.10.2022

    GV. NRW. S. 962

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).