Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW
StrUG NRWAbschnitt 9 Zuständigkeiten, Aufsicht und Vollstreckungsplan
Stand: 26.08.2026
Für Abschnitt 9 StrUG NRW liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.