Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 46 Taschengeld

Stand: 10.06.2019

Bund30 Entscheidungen

Wenn ein Gefangener ohne sein Verschulden kein Arbeitsentgelt und keine Ausbildungsbeihilfe erhält, wird ihm ein angemessenes Taschengeld gewährt, falls er bedürftig ist.

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