Gesetze / Strafvollzugsgesetz

StVollzG

§ 137 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Stand: 10.06.2019

Bund7 Entscheidungen

Ziel der Behandlung des Untergebrachten in einer Entziehungsanstalt ist es, ihn von seinem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben.

§ 136 § 138