Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 47a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 47a StVZO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 47a StVZO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 22.04.2010 – 7 A 1520/09.ZZitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 – OVG 11 N 59.16Zitiert von 1
- OVG NRW, 22.09.2000 – 8 A 2429/99Zitiert von 13
- OLG Hamm, 31.03.2010 – I-11 U 338/09
- LG Stuttgart, 04.11.2008 – 15 O 12/08
- BGH, 15.09.2011 – III ZR 240/10Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz: Haftungsrechtliche Stellung der als Verifizierer tätigen sachverständigen Person oder StelleZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 04.07.2024 – 3 W 33/24
- LSG NRW, 08.03.2012 – L 19 AS 1998/11 BZitiert von 1
- BGH, 17.09.2009 – III ZR 207/08AGB-Kontrolle: Unwirksamkeit einer Klausel über den Teilerlass von Ausbildungskosten bei fehlender Differenzierung nach dem Grund der Beendigung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47a StVZO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.05.2012 Ausfertigung
§ 47a aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I 1086)
BGBl. 2012 I S. 1086
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.