Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 47b (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 22.03.2001 – III ZR 394/99Zitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 47b StVZO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.