Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-1a (1a) § 22 Absatz 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen der in Absatz 2 erwähnten Art darf ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn es der Bauartgenehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an den Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StVZO%202012/22a?asof=2019-06-10#abs-6 (6) Die Absätze 2 und 5 gelten entsprechend für Einrichtungen, die einer EWG-Bauartgenehmigung bedürfen.
Änderungsverlauf
-
01.09.2023 in Kraft
§ 22a geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 199)
BGBl. 2023 I Nr. 199
-
25.06.2021 Ausfertigung
§ 22a umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2204)
BGBl. 2021 I S. 2204
-
18.05.2017 Ausfertigung
§ 22a neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2017 (BGBl. I 1282)
BGBl. 2017 I S. 1282
-
22.10.2014 Ausfertigung
§ 22a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I 1635)
BGBl. 2014 I S. 1635
-
26.07.2013 Ausfertigung
§ 22a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2013 (BGBl. I 2803)
BGBl. 2013 I S. 2803
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.