Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 468 Kosten bei Straffreierklärung

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund2 Entscheidungen

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

§ 467a § 469