Gesetze / Strafprozeßordnung StPO § 291 Bekanntmachung der Beschlagnahme Stand: 10.06.2019 StrafrechtBund Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.