§ 318 Beschädigung wichtiger Anlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Nach Gewicht
- BVerfG, 27.02.2000 – 2 BvL 4/98Zitiert von 2
- BVerfG, 12.10.1977 – 1 BvR 216/75Öffentliches Direktrufnetz für die Übertragung digitaler NachrichtenZitiert von 9
- BGH, 31.08.2000 – 5 StR 349/00Zitiert von 2
- OVG NRW, 21.12.2017 – 1 E 802/17Zitiert von 1
- OVG NRW, 21.12.2017 – 1 E 803/17
- OLG Braunschweig, 15.12.2011 – Ss 63/11
Zuletzt entschieden
8 Entscheidungen zu § 318 StGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 318 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/318#abs-1 (1) Wer Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre oder dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigt oder zerstört und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/318#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/318#abs-3 (3) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/318#abs-4 (4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/318#abs-5 (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/318#abs-6 (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.