§ 16 Irrtum über Tatumstände
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/16#abs-1 (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/16#abs-2 (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
Wird zitiert von 418 Entscheidungen zu § 16 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Heilbronn, 22.04.2024 – 2 KLs 35 Js 5260/23
- BGH, 19.10.2022 – 4 StR 168/21(Anwendbarkeit der Irrtumsvorschrift des § 16 Abs. 2 StGB im Verhältnis von § 184b zu § 184c StGB)Zitiert von 1
- BGH, 20.03.1973 – 1 StR 5/73Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2009 – 12 K 445/06
- BGH, 10.03.1983 – 4 StR 375/82Zitiert von 22
- BFH, 29.04.2008 – VIII R 28/07Einkommensteuer: Unmöglichkeit der Kapitalertragsteueranrechnung bei Tafelgeschäften ohne Steuerbescheinigung gemäß § 45a Abs. 2 EStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.06.2026 – 5 StR 738/24Strafrecht: Anforderungen an die Feststellungen zur Arglosigkeit schutzbereiter Dritter bei Tötungshandlungen durch einen Arzt auf der Intensivstation Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.06.2026 – 1 StR 497/24Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Geltung des Abzugsverbots gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB bei leichtfertigem Verkennen der Illegalität des Handelns Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 08.06.2026 – 1 StR 497/24Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Geltung des Abzugsverbots gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB bei leichtfertigem Verkennen der Illegalität des Handelns Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
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