Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 105 Ladung zur Hauptverhandlung, Ladungsfrist
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.05.2024 – 2 WD 13/23Entfernung aus dem Dienst bei fehlender VerfassungstreueZitiert von 22
- BVerwG, 19.04.2024 – 2 WD 9/23Disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bei verfassungswidriger Betätigung zugunsten der Identitären Bewegung Deutschlands
- BVerwG, 14.08.2023 – 2 WDB 7/23Beschwerde gegen die Bestellung eines Pflichtverteidigers
- BVerwG, 14.06.2023 – 2 WD 11/22Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische GrundordnungZitiert von 22
- BVerwG, 10.11.2022 – 2 WD 20/21Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer KameradinZitiert von 9
- BVerwG, 14.09.2017 – 2 WA 2/17 DEntschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 21
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.05.2012 – 2 WD 18/11Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlicher gefährlicher KörperverletzungZitiert von 14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/105#abs-1 (1) Nach Ablauf der Frist nach § 103 setzt die oder der Vorsitzende, sofern kein Disziplinargerichtsbescheid nach § 114 ergeht, den Termin zur Hauptverhandlung an. Zur Hauptverhandlung werden geladen:
Weiterhin lässt die oder der Vorsitzende die von ihr oder ihm für notwendig gehaltenen Beweismittel herbeischaffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/105#abs-2 (2) Zwischen der Zustellung oder Bekanntgabe der Ladung und der Hauptverhandlung muss eine Frist von mindestens einer Woche liegen, wenn die Soldatin oder der Soldat nicht auf die Einhaltung der Frist verzichtet. Es gilt als Verzicht, wenn sie oder er sich auf die Hauptverhandlung eingelassen hat, ohne zu rügen, dass die Frist nicht eingehalten sei.