Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 50 Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe
Stand: 16.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/50#abs-1 (1) Die Verbindung zu einer Berufsausübungsgesellschaft nach § 49 ist Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten auch gestattet
Eine Verbindung nach Satz 1 Nummer 4 kann insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn in der anderen Person ein Grund vorliegt, der bei einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten nach § 40 Absatz 2 zur Versagung der Bestellung führen würde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/50#abs-2 (2) Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten ist eine Beteiligung an Berufsausübungsgesellschaften aus Staaten, die nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, gestattet, wenn diese nach § 207a der Bundesrechtsanwaltsordnung oder § 159 der Patentanwaltsordnung im Inland zugelassen sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/50#abs-3 (3) Unternehmensgegenstand der Berufsausübungsgesellschaft nach Absatz 1 ist insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Daneben kann die Ausübung des jeweiligen nichtsteuerberatenden Berufs treten. Die §§ 51 bis 55h gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 50 StBerG →
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Nach Gewicht
- BFH, 13.06.1997 – VII R 101/96Zitiert von 3
- BFH, 18.09.2012 – VII R 45/11Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer Steuerberatungsgesellschaft für andere Personen als SteuerberaterZitiert von 2
- FG Düsseldorf, 08.06.2011 – 2 K 4011/10 StB
- BFH, 31.08.1995 – VII R 98/94Zitiert von 5
- BFH, 23.02.1995 – VII R 83/94
- BVerfG, 23.08.2013 – 1 BvR 2912/11Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) an die Handhabung typisierender Inkompatibilitätsregelungen - hier: Unverhältnismäßigkeit der Versagung einer Ausnahmegenehmigung gem § 57 Abs 4 Nr 1 Halbs 2 StBerG bei lediglicher abstrakter Gefahr einer Verletzung von Berufspflichten - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2025 – 18 Qs 27, 18 Qs 28/24
- FG Hamburg, 19.03.2024 – 5 K 113/23Zitiert von 1
- VG München, 28.11.2023 – M 31 K 23.1446Zitiert von 4
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