Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 159 Zwangsmittel
Stand: 10.06.2019
Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach der Abgabenordnung.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 159 StBerG →
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- BFH, 10.11.2015 – VII R 43/14Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins bei Verlegung ihres SitzesZitiert von 1
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