Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 19 Erlöschen der Anerkennung

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/19?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Anerkennung erlischt durch

1.
Auflösung des Vereins;
2.
Verzicht auf die Anerkennung;
3.
Verlust der Rechtsfähigkeit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/19?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.

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