Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 19 Erlöschen der Anerkennung
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/19#abs-1 (1) Die Anerkennung erlischt durch
1.
Auflösung des Vereins;
2.
Verzicht auf die Anerkennung;
3.
Verlust der Rechtsfähigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/19#abs-2 (2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.