Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 19 Erlöschen der Anerkennung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/19#abs-1 (1) Die Anerkennung erlischt durch

1.
Auflösung des Vereins;
2.
Verzicht auf die Anerkennung;
3.
Verlust der Rechtsfähigkeit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/19#abs-2 (2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.

§ 18 § 20