Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 16 Gebühren für die Anerkennung
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 15.07.2014 – II ZB 2/13Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mit untergeordneter Treuhandtätigkeit als KommanditgesellschaftZitiert von 2
- BGH, 18.07.2011 – AnwZ (Brfg) 18/10Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG
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Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.