Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 16 Gebühren für die Anerkennung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.

§ 15 § 17