Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 13 Zweck und Tätigkeitsbereich

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/13?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 für ihre Mitglieder.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/13?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung.

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