Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 10a (weggefallen)
Stand: 01.01.2025
Für § 10a StBerG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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01.07.2023 in Kraft
§ 10a aufgehoben durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. März 2023 (BGBl. I Nr. 64)
BGBl. 2023 I Nr. 64
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18.04.2016 Ausfertigung
§ 10a eingefügt durch Artikel 36 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I 886)
BGBl. 2016 I S. 886
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.