Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Änderungsverlauf
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25.06.2020 Ausfertigung
§ 44 aufgehoben durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I 1495)
BGBl. 2020 I S. 1495
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13.12.2006 Ausfertigung
§ 44 neu gefasst durch Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2878 463)
BGBl. 2006 I S. 2878
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