Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung

StBVV

§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden

Bund3 Fassungen

Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.

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