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§ 40 StBGebV — Verfahren vor den Verwaltungsbehörden

Steuerberatervergütungsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.07.2020 bis 01.07.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.