Gesetze / Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
1. SprengV§ 12a (weggefallen)
Für § 12a 1. SprengV liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Änderungsverlauf
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11.06.2017 Ausfertigung
§ 12a aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2017 (BGBl. I 1617)
BGBl. 2017 I S. 1617
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26.11.2010 Ausfertigung
§ 12a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I 1643)
BGBl. 2010 I S. 1643
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17.07.2009 Ausfertigung
§ 12a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 2062)
BGBl. 2009 I S. 2062
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.