Gesetze / Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
BinSch-SportbootVermV§ 8 Pflichten des Unternehmens
Stand: 21.10.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-1 (1) Das Unternehmen darf die Vermietung eines Sportbootes nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Sportboot nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht fahrtauglich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-2 (2) Das Unternehmen darf ein Sportboot nur vermieten, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-3 (3) Das Unternehmen darf ein Sportboot nicht vermieten an
Nummer 3 gilt nicht auf der Eder- und der Diemeltalsperre.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-4 (4) Das Unternehmen darf ein Sportboot nur an Personen vermieten, die nach den jeweils einschlägigen Vorschriften zum Führen eines Sportbootes auf den Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt sind.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-5 (5) An der Liegestelle hat das Unternehmen ein fahrbereites Boot nach der Norm DIN EN 1914 : 1997 und mindestens einen Rettungsring nach der DIN EN 14144 : 2003 bereitzuhalten. Je nach Art und Umfang des Vermietbetriebs kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt davon Abweichendes bestimmen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-6 (6) Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-7 (7) Das Unternehmen hat den Mieter oder den Bootsführer vor Fahrtantritt darauf hinzuweisen, dass
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/SportbootVermV-Bin2000/8#abs-8 (8) Sofern das Bootszeugnis für ein Sportboot eine Ausrüstungspflicht mit Rettungswesten nicht oder nichts anderes vorschreibt, hat das Unternehmen an der Betriebsstätte eine ausreichende Anzahl von Rettungswesten in verschiedenen Größen, die mindestens der DIN EN ISO 12402-2 : Ausgabe April 2021 DIN EN ISO 12402-3 : April 2021, DIN EN ISO 12402-4 : April 2021 entsprechen, vorzuhalten. Die Rettungswesten sind den Mietern auf Wunsch kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierauf hat das Unternehmen deutlich sichtbar durch einen Aushang hinzuweisen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 8 BinSch-SportbootVermV →
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- BVerwG, 29.01.2026 – 3 C 16.24Gleichberechtigung von Sportbooten und Fahrgastschiffen bezüglich Wartezeiten an SchleusenZitiert von 2
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