§ 20
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 – 6 S 1922/20Glücksspielrecht: Kein Anspruch auf Spielhallenerlaubnis bei Unterschreitung des Mindestabstands zu Jugendeinrichtungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- OVG Niedersachsen, 24.01.2023 – 9 KN 238/20Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 24.05.2022 – 9 KN 6/18Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 – 9 KN 68/17Zitiert von 15
- FG Düsseldorf, 20.10.2025 – 14 K 500/25 E,G,U,AO
- VGH Hessen, 04.10.2018 – 5 C 295/18.NZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 – 9 KN 226/16Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 – 9 KN 208/16Zitiert von 8
- OVG Niedersachsen, 30.11.2016 – 9 KN 88/15Zitiert von 9
15 Entscheidungen zu § 20 SpielV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 SpielV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/20#abs-1 (1) Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 1. Juli 2008 zugelassen worden ist und die nicht den ab dem 11. November 2014 geltenden Vorgaben des § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und des § 13 Nummer 6 Satz 2, letztere im Hinblick auf das neu eingeführte Verbot von Spielvorgängen und Animationen während der Spielpause, entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/20#abs-2 (2) Im Übrigen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 10. November 2014 zugelassen worden ist, entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs bis zum 10. November 2018 weiter betrieben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/20#abs-3 (3) Die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sind unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag) zu evaluieren. Ein zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.