Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SobAG · GV. NRW. S. 441

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen

10 Normen · Ausgangsfassung vom 05.05.2015 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Staatliche Anerkennung und Berufsbezeichnung
  3. § 2 Berufsrechtliche Eignung eines Studiengangs der Sozialen Arbeit
  4. § 3 Berufsrechtliche Eignung eines Studiengangs der Kindheitspädagogik
  5. § 4 Berufsrechtliche Eignung eines Studiengangs der Heilpädagogik
  6. § 5 Gleichstellung staatlicher Anerkennung
  7. § 6 Entsenderecht
  8. § 7 Feststellungsverfahren
  9. § 8 Verordnungsermächtigung
  10. § 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
  11. § 10 Inkrafttreten und Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    26.04.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.04.2016, Artikel 7

    GV. NRW. S. 230

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).