Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SobAG · GV. NRW. S. 441
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
10 Normen · Ausgangsfassung vom 05.05.2015 · 4 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Staatliche Anerkennung und Berufsbezeichnung
- § 2 Berufsrechtliche Eignung eines Studiengangs der Sozialen Arbeit
- § 3 Berufsrechtliche Eignung eines Studiengangs der Kindheitspädagogik
- § 4 Berufsrechtliche Eignung eines Studiengangs der Heilpädagogik
- § 5 Gleichstellung staatlicher Anerkennung
- § 6 Entsenderecht
- § 7 Feststellungsverfahren
- § 8 Verordnungsermächtigung
- § 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 10 Inkrafttreten und Berichtspflicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
26.04.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.04.2016, Artikel 7
GV. NRW. S. 230
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).