Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Sozialberufe-Anerkennungsgesetz
SobAG§ 10 Inkrafttreten und Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SobAG/10#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SobAG/10#abs-2 (2) Die Landesregierung berichtet dem Landtag erstmalig bis zum 31. Dezember 2024 und danach alle zehn Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Die Ministerin
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