Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SchulLV · GVBl.II/22, [Nr. 53]
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Brandenburg (Schullaufbahnverordnung - SchulLV)
45 Normen · Ausgangsfassung vom 16.08.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Laufbahnen des Schul- und Schulaufsichtsdienstes
- § 4 Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Primarstufe
- § 5 Fachliche Voraussetzungen
- § 6 Voraussetzungen für die Beförderung
- § 7 Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Sekundarstufe I
- § 8 Fachliche Voraussetzungen
- § 9 Voraussetzungen für die Beförderung
- § 10 Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats (allgemeinbildende Fächer)
- § 11 Fachliche Voraussetzungen
- § 12 Voraussetzungen für die Beförderung
- § 13 Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats (berufliche Fächer)
- § 14 Fachliche Voraussetzungen
- § 15 Voraussetzungen für die Beförderung
- § 16 Laufbahn der Förderschullehrerin und des Förderschullehrers
- § 17 Fachliche Voraussetzungen
- § 18 Voraussetzungen für die Beförderung
- § 18a Laufbahn der Bildungsamtfrau und des Bildungsamtmanns an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
- § 18b Fachliche Voraussetzungen
- § 18c Voraussetzungen für die Beförderung
- § 18d Laufbahn der Bildungsamtsrätin und des Bildungsamtsrats an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
- § 18e Fachliche Voraussetzungen
- § 19 Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes
- § 20 Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes
- § 21 Voraussetzungen für die Ernennung und Beförderung
- § 22 Überspringen von Ämtern
- § 23 Beförderungsämter
- § 24 Voraussetzungen für die Beförderung
- § 25 Voraussetzungen und Beförderungsämter
- § 26 Leistungsprinzip
- § 27 Stellenausschreibungen
- § 28 Probezeit
- § 29 Ausnahmen für die Dauer der Probezeit für bereits ernannte Beamtinnen und Beamte
- § 30 Ermittlung und Berücksichtigung von Dienstzeiten
- § 31 Übertragung von höherbewerteten Dienstposten
- § 32 Schwerbehinderte
- § 33 Laufbahnwechsel
- § 34 Dienstliche und eigene Fortbildung
- § 35 Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren
- § 36 Anerkennung von Laufbahnbefähigungen anderer Dienstherren
- § 37 Ausnahmeregelungen des Landespersonalausschusses
- § 38 Übergangsregelungen
- § 39 Laufende Auswahlverfahren
- § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
14.07.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juli 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 54])
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Historischer Änderungsnachweis
20.10.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.10.2023
Inhaltsübersicht, §§ 3, 18, Kapitel 2, §§ 21, 28-30
GVBl. II 2023, Nr. 64
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).