Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SchulLV · GVBl.II/22, [Nr. 53]

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Brandenburg (Schullaufbahnverordnung - SchulLV)

45 Normen · Ausgangsfassung vom 16.08.2022 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Laufbahnen des Schul- und Schulaufsichtsdienstes
  4. § 4 Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Primarstufe
  5. § 5 Fachliche Voraussetzungen
  6. § 6 Voraussetzungen für die Beförderung
  7. § 7 Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Sekundarstufe I
  8. § 8 Fachliche Voraussetzungen
  9. § 9 Voraussetzungen für die Beförderung
  10. § 10 Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats (allgemeinbildende Fächer)
  11. § 11 Fachliche Voraussetzungen
  12. § 12 Voraussetzungen für die Beförderung
  13. § 13 Laufbahn der Studienrätin und des Studienrats (berufliche Fächer)
  14. § 14 Fachliche Voraussetzungen
  15. § 15 Voraussetzungen für die Beförderung
  16. § 16 Laufbahn der Förderschullehrerin und des Förderschullehrers
  17. § 17 Fachliche Voraussetzungen
  18. § 18 Voraussetzungen für die Beförderung
  19. § 18a Laufbahn der Bildungsamtfrau und des Bildungsamtmanns an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
  20. § 18b Fachliche Voraussetzungen
  21. § 18c Voraussetzungen für die Beförderung
  22. § 18d Laufbahn der Bildungsamtsrätin und des Bildungsamtsrats an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
  23. § 18e Fachliche Voraussetzungen
  24. § 19 Laufbahn des schulpsychologischen Dienstes
  25. § 20 Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes
  26. § 21 Voraussetzungen für die Ernennung und Beförderung
  27. § 22 Überspringen von Ämtern
  28. § 23 Beförderungsämter
  29. § 24 Voraussetzungen für die Beförderung
  30. § 25 Voraussetzungen und Beförderungsämter
  31. § 26 Leistungsprinzip
  32. § 27 Stellenausschreibungen
  33. § 28 Probezeit
  34. § 29 Ausnahmen für die Dauer der Probezeit für bereits ernannte Beamtinnen und Beamte
  35. § 30 Ermittlung und Berücksichtigung von Dienstzeiten
  36. § 31 Übertragung von höherbewerteten Dienstposten
  37. § 32 Schwerbehinderte
  38. § 33 Laufbahnwechsel
  39. § 34 Dienstliche und eigene Fortbildung
  40. § 35 Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren
  41. § 36 Anerkennung von Laufbahnbefähigungen anderer Dienstherren
  42. § 37 Ausnahmeregelungen des Landespersonalausschusses
  43. § 38 Übergangsregelungen
  44. § 39 Laufende Auswahlverfahren
  45. § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    14.07.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juli 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 54])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    20.10.2023 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.10.2023

    Inhaltsübersicht, §§ 3, 18, Kapitel 2, §§ 21, 28-30

    GVBl. II 2023, Nr. 64

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).