Gesetze / Schuldverschreibungsgesetz
SchVG§ 4 Kollektive Bindung
Stand: 10.06.2019
Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes geändert werden (kollektive Bindung). Der Schuldner muss die Gläubiger insoweit gleich behandeln.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 4 SchVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.12.2015 – XI ZR 488/14Inhaberschuldverschreibungen einer börsennotierten Aktiengesellschaft: Bindungswirkung von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubigerversammlung trotz Kündigung der Anleihe wegen Verschlechterung der Vermögenslage der EmittentinZitiert von 3
- OVG NRW, 28.09.1999 – 19 B 1467/99Zitiert von 7
- BVerfG, 24.06.1969 – 2 BvR 446/64Zwangsweiser Anschluß einer Gemeinde an einen Schulzweckverband; Begriff des Gesetzes in § 91 Satz 1 BVerfGG, Art. 28 Abs. 2 Satz 1, 93 Abs. 1 Nr. 4 b GGZitiert von 26
- OLG Dresden, 16.02.2023 – 12 W 13/23
- BGH, 10.03.2022 – IX ZR 178/20Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen: Vergütung des nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten bestellten gemeinsamen VertretersZitiert von 5
- BGH, 10.03.2022 – IX ZR 196/20Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der emittierenden KGaA: Befugnis zur Entnahme von Vergütung und Auslagen aus den gläubigerbezogenen QuotenZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 28.11.2025 – 19 A 2173/22Zitiert von 1
- AG Düsseldorf, 20.11.2025 – 502 IN 84/23
- BGH, 17.10.2024 – IX ZB 10/23Rechtsanwaltskosten: Erhöhte Verfahrensgebühr für den Anwalt mehrerer Schuldverschreibungsgläubiger in der Insolvenz des Anleiheschuldners
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 SchVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.