Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 62 Anwendungsbereich
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/62#abs-1 (1) Bei der Anwendung der gemeinsamen Vorschriften gelten
Satz 1 Nummer 3 gilt auch bei Weiterzahlung an die Hinterbliebenen (§ 16 Absatz 6 Satz 4 und 5, § 17 Absatz 2), außer für die Anwendung des § 68.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/62#abs-2 (2) Wegen der Unterhaltsbeiträge für Hinterbliebene (§ 59) gilt § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. Hierbei gilt ein nach § 59 Absatz 2 gewährter Unterhaltsbeitrag als Witwen- oder Waisengeld.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SVG%202025/62#abs-3 (3) Die Empfängerinnen oder Empfänger der Versorgungsbezüge nach den Absätzen 1 und 2 gelten als Soldatinnen im Ruhestand, Soldaten im Ruhestand, als Witwen, Witwer oder Waisen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 62 SVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.11.2015 – 5 C 14/14Umzugskostenvergütung für Berufssoldaten aus Anlass der Begründung eines neuen Berufs nach Eintritt in den vorzeitigen RuhestandZitiert von 1
- OVG Schleswig, 12.09.2014 – 2 LB 8/14
- VG Schleswig, 20.02.2014 – 12 A 123/12
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 – 4 S 3285/19Zitiert von 8
- BVerwG, 26.03.2009 – 2 A 4.07Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz bei Umzug des BND von Pullach nach Berlin Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BVerwG, 26.03.2009 – 2 A 6.07Keine Anwendbarkeit des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes auf Dienstpostenverlegungen beim BND von Pullach nach Berlin Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 24.02.2012 – 9 L 165/12Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62 SVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.