Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 61 Hinterbliebene von Soldatinnen
Stand: 01.01.2025
Bei Hinterbliebenen von Frauen tritt im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld. Dies gilt nicht für hinterbliebene Lebenspartnerinnen. Im Fall eines hinterbliebenen Lebenspartners tritt an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld.
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- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 – 3 U 65/24Zitiert von 1
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