Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …Artikel 7 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/7#abs-1 (1) Die Arbeitsgemeinschaft hat über die Aufstellung und Fortschreibung der (Teil-)Regionalpläne und Regionalen Entwicklungsprogramme im Raum Halle-Leipzig zu beraten. Hierzu sind insbesondere
die wesentlichen Daten und Prognosen aufeinander abzustimmen,
gemeinsame planerische Grundvorstellungen zu entwickeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/7#abs-2 (2) Die nach Landesrecht für die Raumordnung zuständigen Behörden der vertragschließenden Länder beteiligen die Arbeitsgemeinschaft bei ihrer Zusammenarbeit nach Artikel 2 Abs. 3.