Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …

Artikel 7 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/7#abs-1 (1) Die Arbeitsgemeinschaft hat über die Aufstellung und Fortschreibung der (Teil-)Regionalpläne und Regionalen Entwicklungsprogramme im Raum Halle-Leipzig zu beraten. Hierzu sind insbesondere

die wesentlichen Daten und Prognosen aufeinander abzustimmen,

gemeinsame planerische Grundvorstellungen zu entwickeln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/7#abs-2 (2) Die nach Landesrecht für die Raumordnung zuständigen Behörden der vertragschließenden Länder beteiligen die Arbeitsgemeinschaft bei ihrer Zusammenarbeit nach Artikel 2 Abs. 3.

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