Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kommunalpauschalenverordnung
Sächsische Kommunalpauschalenverordnung§ 10 Förderfähige Ausgaben
Stand: 26.08.2026
In den Förderbereichen nach den §§ 1 bis 7 sind Personal- und Sachausgaben förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.