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§ 10 SN-20250 (Sachsen) — Förderfähige Ausgaben

Sächsische Kommunalpauschalenverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Förderbereichen nach den §§ 1 bis 7 sind Personal- und Sachausgaben förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.