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Sächsische Kommunalpauschalenverordnung

§ 1 Zuwendungen im Bereich der Pflege

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-20250/1#abs-1 (1) Gefördert werden

1. die Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger vor Ort durch regionale Pflegebudgets sowie

2. Pflegekoordinatoren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-20250/1#abs-2 (2) Die Höhe der Zuwendung nach Absatz 1 ergibt sich aus dem Verhältnis der Verteilungsmasse nach § 9 Absatz 1 zur Anzahl der Zuwendungsempfänger.

§ 2