Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Kommunalpauschalenverordnung
Sächsische Kommunalpauschalenverordnung§ 1 Zuwendungen im Bereich der Pflege
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-20250/1#abs-1 (1) Gefördert werden
1. die Verbesserung der Versorgung und Teilhabe Pflegebedürftiger vor Ort durch regionale Pflegebudgets sowie
2. Pflegekoordinatoren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-20250/1#abs-2 (2) Die Höhe der Zuwendung nach Absatz 1 ergibt sich aus dem Verhältnis der Verteilungsmasse nach § 9 Absatz 1 zur Anzahl der Zuwendungsempfänger.