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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

99 Waffenrecht

Stand: 26.08.2026

Sachsen

99 Waffenrecht Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

hoheit-

liche

Leis-

tung

99 Waffenrecht

Waffengesetz ( WaffG)

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ( AWaffV)

1. Erwerb und Besitz von Schusswaffen

1.1 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG, sofern in den nachfolgenden Tarifstellen nichts anderes bestimmt ist 90

1.2 Eintragen einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen/Waffenteile in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG 90

1.3 Ausstellen einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG 90

zuzüglich 40 für jeden weiteren Berechtigten

1.4 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdrechtliche Vereinigung nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG 90

zuzüglich 40 für jeden weiteren Berechtigten

1.5 Umschreiben einer Waffenbesitzkarte für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdrechtliche Vereinigung auf eine andere verantwortliche Person nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WaffG 45

1.6 Eintragen einer Berechtigung zum Munitionserwerb für eine in die Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG 30

1.7 Ausstellen eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG 70

1.8 Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe oder Munition in einem anderen EU-Mitgliedstaat durch eine Person aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 11 Abs. 2 WaffG 50

1.9 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Jäger / eine Jägerin nach § 13 Abs. 1 WaffG 90

1.10 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Jäger / eine Jägerin nach § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG 90

1.11 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Sportschützen / eine Sportschützin nach § 14 Abs. 2 und 3 oder Abs. 5 WaffG 90

1.12 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Sportschützen / eine Sportschützin nach § 14 Abs. 6 WaffG 90

1.13 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Brauchtumsschützen / eine Brauchtumsschützin nach § 16 Abs. 1 WaffG 90

1.14 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Waffensammler / eine Waffensammlerin nach § 17 Abs. 1 WaffG 350

1.15 Umschreiben einer Waffenbesitzkarte nach Änderung des Sammelthemas bei einem Waffensammler / einer Waffensammlerin nach § 17 Abs. 1 WaffG 350

1.16 Ausstellen eines Munitionserwerbsscheins für einen Munitionssammler / eine Munitionssammlerin nach § 17 Abs. 1 WaffG 170

1.17 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Waffensammler / eine Waffensammlerin nach § 17 Abs. 3 WaffG 170

1.18 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen / eine Waffen- oder Munitionssachverständige nach § 18 Abs. 1 WaffG 250

1.19 Ausstellen eines Munitionserwerbsscheins für einen Munitionssachverständigen / eine Munitionssachverständige nach § 18 Abs. 1 WaffG 90

1.20 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls nach § 20 WaffG 90

1.21 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für einen Bewachungsunternehmer nach § 28 WaffG 300

1.22 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für Salutwaffen nach § 39b Abs. 1 und 2 WaffG 90

1.23 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte in den Fällen der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 WaffG 90

1.24 Ausstellen einer Waffenbesitzkarte für unbrauchbar gemachte Schusswaffen nach § 25c AWaffV 90

1.25 Eintragen einer oder mehrerer Waffen/Waffenteile in eine Waffenbesitzkarte, soweit die Eintragung nicht beim Ausstellen der Waffenbesitzkarte oder beim Eintragen einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine Waffenbesitzkarte vorgenommen wird nach § 37g Abs. 3 WaffG 25

für jede Waffe oder jedes

Waffenteil, höchstens 250

1.26 Austragen einer oder mehrerer Waffen/Waffenteile aus der Waffenbesitzkarte 25

für jede Waffe oder jedes

Waffenteil, höchstens 250

1.27 Eintragen des Überlassens einer oder mehrerer Waffen/Waffenteile in die Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 37a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 37g Abs. 1 WaffG 25

für jede Waffe oder jedes

Waffenteil, höchstens 250

1.28 Austragen einer oder mehrerer Waffen/Waffenteile aus der Waffenbesitzkarte wegen Überlassens 25

für jede Waffe oder jedes

Waffenteil, höchstens 250

1.29 Eintragen des Erwerbs eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel in die Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 37a Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 37g Abs. 1 und Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 2.1 beziehungsweise 2.2 WaffG 25

2. Führen und Schießen

2.1 Ausstellen eines Waffenscheins für eine gefährdete Person nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 19 WaffG 275

2.2 Verlängern der Geltungsdauer eines Waffenscheins für eine gefährdete Person nach § 10 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 19 WaffG 275

2.3 Ausstellen eines Waffenscheins für einen Bewachungsunternehmer nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 WaffG 300

2.4 Ändern eines Waffenscheins für einen Bewachungsunternehmer nach § 10 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 3 und 4 WaffG 55

2.5 Zustimmen zum Überlassen von Schusswaffen an und zum Führen von Schusswaffen durch Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens (Waffentrageerlaubnis ohne Änderung des Waffenscheins) nach § 28 Abs. 3 Satz 2 WaffG 55

2.6 Verlängern der Geltungsdauer eines Waffenscheins für einen Bewachungsunternehmer nach § 10 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 28 WaffG 300

2.7 Ausstellen eines Kleinen Waffenscheins nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG 100

2.8 Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach § 10 Abs. 5 WaffG 70 bis 250

2.9 Ausnahmebewilligung zum Führen von Waffen durch Brauchtumsschützen/Brauchtumsschützinnen nach § 16 Abs. 2 WaffG 105 bis 275

2.10 Erlaubnis zum Schießen durch Brauchtumsschützen/Brauchtumsschützinnen nach § 16 Abs. 3 WaffG 105 bis 275

3. Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

3.1 Erlaubnis zum Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen oder Munition nach § 21 Abs. 1 Hs. 1 WaffG 269 bis 2 694

3.2 Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition nach

§ 21 Abs. 1 Hs. 2 WaffG 269 bis 2 694

3.3 Bewilligung von Fristverlängerung nach § 21 Abs. 5 Satz 2 WaffG 25 Prozent der nach Tarifstelle 3.1 oder 3.2 festgesetzten Gebühr

3.4 Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 WaffG 140 bis 680

3.5 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung ihrer Beschaffenheit oder Art der Nutzung einer Schießstätte einschließlich Abnahmeprüfung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG, einschließlich Abnahmeprüfung 140 bis 1 000

3.6 Mitteilungen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 WaffG 17

4. Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

4.1 Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Abs. 1 WaffG 70

4.2 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 30 Abs. 1 WaffG 90

4.3 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in die oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Abs. 1 Satz 1 WaffG 70

4.4 Verlängern einer Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in die oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Abs. 1 Satz 2 WaffG 45

4.5 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Abs. 1a WaffG 70

4.6 Ausstellen eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 2 WaffG 80

4.7 Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass, soweit die Eintragung nicht beim Ausstellen des Europäischen Feuerwaffenpasses vorgenommen wird nach § 37g Abs. 3 WaffG 35

4.8 Verlängern der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Abs. 1 Satz 2 AWaffV 45

5. Zulassung von Ausnahmen

5.1 Ausnahmen vom Mindestalter für Kinder und Jugendliche nach § 3 Abs. 3 WaffG 105 bis 210

5.2 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten nach § 12 Abs. 5 WaffG 105 bis 275

5.3 Ausnahmen vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports nach § 27 Abs. 4 WaffG 80

5.4 Ausnahmen von Handelsverboten nach § 35 Abs. 3 WaffG 105 bis 275

5.5 Ausnahmen vom Führungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG 140 bis 300

5.6 Ausnahmen für Betreiber von Schießstätten nach § 9 Abs. 2 AWaffV 140 bis 270

5.7 Ausnahmen zur Durchführung von Schießübungen nach § 9 Abs. 2 AWaffV 105 bis 275

5.8 Gestattungen gemäß § 23 Abs. 2 AWaffV 70 bis 240

6. Anordnungen

6.1 Anordnungen zur Abwehr von Gefahren nach § 9 Abs. 3 WaffG 67 bis 269

6.2 Anordnungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen nach § 25a WaffG 50 bis 135

6.3 Anordnungen zur Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Abs. 6 WaffG 67 bis 202

6.4 Anordnungen zur Vorlage von Waffen oder Munition nach § 39 Abs. 3 WaffG 67 bis 168

6.5 Anordnungen bei geerbten oder gefundenen Waffen oder Munition nach § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffG 50 bis 150

6.6 Anordnungen nach Erlaubnisentzug oder Untersagung nach § 46 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 WaffG 67 bis 185

7. Untersagungen

7.1 Untersagen der Benutzung einer Schießstätte nach § 27a Abs. 2 Satz 1 WaffG 135 bis 539

7.2 Untersagen des Erwerbs/des Besitzes von Waffen nach § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 WaffG 135 bis 337

7.3 Untersagen von Lehrgängen oder Lehrgangsteilen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 AWaffV 101 bis 269

8. Ausstellen einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis Gebühr wie bei Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis

9. Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 50

10. Bedürfniswiederholungsprüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG 20

11. Abnahme der Sachkundeprüfung (einschließlich Zulassung zur Prüfung und Zeugniserteilung) nach § 7 WaffG 155 bis 350

12. Abnahme der Fachkundeprüfung (einschließlich Zulassung zur Prüfung und Zeugniserteilung) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WaffG 500 bis 700

13. Überprüfen von Schießstätten nach § 27a Abs. 1 Satz 1 bis 3 WaffG 101 bis 337

14. Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen, wenn kein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften festgestellt wurde, nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG gebührenfrei

15. Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen, wenn ein Verstoß gegen die Rechtsvorschriften festgestellt wurde, nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG 34 bis 168

16. Ausstellen einer Anzeigenbescheinigung nach § 37h Abs. 1 WaffG 35

17. Sicherstellen von Waffen oder Munition nach § 37c Abs. 2 Nr. 1 WaffG, § 40 Abs. 5 Satz 2, § 46 Abs. 2 Satz 2, § 46 Abs. 3 Satz 2 oder § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG 67 bis 269

18. Einziehen und Verwerten von Waffen oder Munition nach § 37c Abs. 3 oder 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG 67 bis 404

19. Staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde nach § 3 Abs. 2 Satz 1 AWaffV 1 500 bis 3 000

20. Sonstige waffenrechtliche Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners / der Gebührenschuldnerin vorgenommen werden, und nicht in der laufenden Nummer 99 gesondert aufgeführt sind 70 bis 270

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