Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis21 Bestattungswesen
Stand: 26.08.2026
21 Bestattungswesen Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
Lfd. Nr. Tarif-
stelle Gegenstand Gebühren
EUR Schlicht-
hoheit-
liche
Leis-
tung
21 Bestattungswesen
Sächsisches Bestattungsgesetz ( SächsBestG )
1. Erteilung einer Ausnahmegenehmigungen nach § 17 Abs. 2 SächsBestG 20 bis 25
2. Ausstellung eines Leichenpasses nach § 17 Abs. 3 Satz 1 SächsBestG 30 bis 90
3. Unbedenklichkeitserklärung nach § 18b Abs. 2 Satz 2 SächsBestG 20 bis 50
4. Ausstellung einer Genehmigung zur Verkürzung oder Verlängerung der Bestattungsfrist nach § 19 Abs. 3 SächsBestG 25 bis 35
5. Erteilung einer schriftlichen Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche oder Urne ohne Ortsbesichtigung nach § 22 Abs. 2 SächsBestG 25 bis 35
6. Erteilung einer schriftlichen Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche oder Urne mit Ortsbesichtigung nach § 22 Abs. 2 SächsBestG 210
7. Durchführung der zweiten Leichenschau nach § 18b Abs. 2 bis Abs. 5 SächsBestG 15 bis 40