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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

21 Bestattungswesen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

21 Bestattungswesen Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

EUR Schlicht-

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liche

Leis-

tung

21 Bestattungswesen

Sächsisches Bestattungsgesetz ( SächsBestG )

1. Erteilung einer Ausnahmegenehmigungen nach § 17 Abs. 2 SächsBestG 20 bis 25

2. Ausstellung eines Leichenpasses nach § 17 Abs. 3 Satz 1 SächsBestG 30 bis 90

3. Unbedenklichkeitserklärung nach § 18b Abs. 2 Satz 2 SächsBestG 20 bis 50

4. Ausstellung einer Genehmigung zur Verkürzung oder Verlängerung der Bestattungsfrist nach § 19 Abs. 3 SächsBestG 25 bis 35

5. Erteilung einer schriftlichen Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche oder Urne ohne Ortsbesichtigung nach § 22 Abs. 2 SächsBestG 25 bis 35

6. Erteilung einer schriftlichen Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche oder Urne mit Ortsbesichtigung nach § 22 Abs. 2 SächsBestG 210

7. Durchführung der zweiten Leichenschau nach § 18b Abs. 2 bis Abs. 5 SächsBestG 15 bis 40

§ 4