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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis95 Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Stand: 26.08.2026
95 Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
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95 Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen ( SächsUVPG )
1. Vorprüfung nach § 5 Satz 1 und § 7 Abs. 1 und 2 UVPG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 3 Abs. 2 SächsUVPG , soweit erforderlich, und Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen nach § 15 Abs. 1 UVPG, soweit erforderlich, gegebenenfalls in Verbindung mit § 3 SächsUVPG 10 Prozent der Gebühr für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Trägerverfahren
2. Vorprüfung ausschließlich in der ersten Stufe gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG 3 Prozent der Gebühr für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Trägerverfahren
Anmerkung
zu den Tarifstellen 1 und 2:
Diese Gebühr ist auf die Gebühr für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Trägerverfahren anzurechnen.
3. Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 65 Abs. 1 und 2 Satz 1 UVPG 445 bis 16 225,
zuzüglich 0,2 Prozent der Investitionskosten
Anmerkung:
Investitionskosten sind Bau- oder Herstellungskosten einschließlich Umsatzsteuer, ausgenommen Finanzierungs- und Erschließungskosten, Gebühren, Beiträge und Grundstückskosten.
4. Entscheidung, dass kein Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach § 65 Abs. 1 und 2 Satz 1 UVPG durchzuführen ist 445 bis 16 225
5. Beleihung als Sachverständiger/Sachverständige nach § 6 SächsUVPG 345 bis 10 110