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Artikel 37 · BT-Drs. 19/13824 · S. 262

Zu Artikel 37 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 37 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
(§ 6 Absatz 1)
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV.
Die bisherige Trennung zwischen den Trägern der Kriegsopferversorgung und den Trägern der Kriegsopferfür-
sorge wird aufgehoben.

Zu Nummer 2
(§ 16 Absatz 6)
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Aufhebung des BVG und des Inkrafttretens des SGB XIV.

Zu Nummer 3
(§ 18 Absatz 7)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1, in dem die bisherigen Regelungen zur Kriegsopferfürsorge
in die Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6 des SGB XIV und die Besonderen Leistungen im Einzelfall nach
Kapitel 11 des SGB XIV gegliedert werden. Nur die Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6 des SGB XIV sind
Leistungen im Sinne des § 5 SGB IX. Die Beschränkung auf die Leistungen zur Teilhabe nach § 62 Satz 1 Num-
mer 1 bis 3 SGB XIV entspricht dem bisherigen Recht.

Zu Nummer 4
(§ 21)
Das Fallmanagement umfasst besondere, den Bedürfnissen von Geschädigten entsprechende Hilfestellungen
(z. B. Begleitung zu anderen Sozialleistungsträgern, die keine Teilhabeleistungen erbringen), die ergänzend zum
Teilhabeplanverfahren erbracht werden sollen.

Zu Nummer 5
(§ 29)
Zu Buchstabe a
Die Vorschrift stellt klar, dass neben Rehabilitationsleistungen auch Leistungen der Krankenbehandlung, Leis-
tungen bei Pflegebedürftigkeit und Leistungen zur Weiterführung des Haushalts als Persönliches Budget erbracht
werden können. Sie entspricht damit § 26 Absatz 3 SGB XIV. Mit § 26 Absatz 3 SGB XIV wird für das Soziale
Entschädigungsrecht die bislang in § 9 Absatz 2 BVG geregelte Rechtslage fortgeführt.

Zu Buchstabe b
Die Neufassung der Vorschrift berücksichtigt, dass Träger der Sozialen Entschädigung ni

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.032 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13824, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 899.653–904.685 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert e2cc6975814c38cd….

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