Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 168 Erfordernis der Zustimmung
Stand: 10.06.2019
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Wird zitiert von 169 Entscheidungen zu § 168 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.07.2022 – 2 A 4/21Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen DienstunfähigkeitZitiert von 25
- BAG, 02.06.2022 – 8 AZR 191/21Benachteiligung wegen der SchwerbehinderungZitiert von 31
- OVG Thüringen, 14.02.2024 – 4 ZKO 660/23Zitiert von 6
- LAG Hessen, 09.07.2021 – 14 Sa 10/21Zitiert von 1
- LAG Hessen, 08.11.2024 – 10 SLa 391/24
- VG Düsseldorf, 23.09.2021 – 21 K 3230/21
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 10.08.2026 – 7 L 1114/26Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; Anforderungen an die Ermittlung leidensgerechter Arbeitsplätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BAG, 07.05.2026 – 2 AZR 191/25 · Wartezeitkündigung - Vorfeldinitiator
- LAG Köln, 16.04.2026 – 6 SLa 574/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 168 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.