Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 168 Erfordernis der Zustimmung
Stand: 10.06.2019
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IXStand: 10.06.2019
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.