Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 172 Einschränkungen der Ermessensentscheidung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Neustadt an der Weinstraße, 07.07.2022 – 2 K 80/22.NW
- BVerwG, 07.07.2022 – 2 A 4/21Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen DienstunfähigkeitZitiert von 24
- OVG Thüringen, 14.02.2024 – 4 ZKO 660/23Zitiert von 5
- VG Köln, 25.06.2024 – 7 K 4302/22
- VG Köln, 11.09.2018 – 7 K 14218/17Zitiert von 1
- BAG, 15.12.2022 – 2 AZR 162/22Betriebliches Eingliederungsmanagement - IntegrationsamtZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- ArbG GieBen, 11.07.2025 – 3 Ca 446/24
- VG Bayreuth, 22.05.2025 – B 8 K 24.1287
- VG Köln, 29.04.2025 – 7 K 4060/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 172 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/172#abs-1 (1) Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Gehalt oder Lohn gezahlt wird, mindestens drei Monate liegen. Unter der gleichen Voraussetzung soll es die Zustimmung auch bei Kündigungen in Betrieben und Dienststellen erteilen, die nicht nur vorübergehend wesentlich eingeschränkt werden, wenn die Gesamtzahl der weiterhin beschäftigten schwerbehinderten Menschen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 154 ausreicht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz desselben Betriebes oder derselben Dienststelle oder auf einem freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle desselben Arbeitgebers mit Einverständnis des schwerbehinderten Menschen möglich und für den Arbeitgeber zumutbar ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/172#abs-2 (2) Das Integrationsamt soll die Zustimmung erteilen, wenn dem schwerbehinderten Menschen ein anderer angemessener und zumutbarer Arbeitsplatz gesichert ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/172#abs-3 (3) Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, soll das Integrationsamt die Zustimmung erteilen, wenn