Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB IX

§ 169 Kündigungsfrist

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

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Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.

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