Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 169 Kündigungsfrist
Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 169 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.