Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 164 Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/164#abs-1 (1) Zur Sicherung des Beitragsaufkommens können die Unfallversicherungsträger Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Jahresbedarfs erheben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/164#abs-2 (2) Die Unfallversicherungsträger können bei einem Wechsel der Person des Unternehmers oder bei Einstellung des Unternehmens eine Beitragsabfindung oder auf Antrag eine Sicherheitsleistung festsetzen. Das Nähere bestimmt die Satzung.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 164 SGB VII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 15.12.2020 – B 2 U 14/19 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderungen für Zeiten vor Insolvenzeröffnung - Unternehmensfortführung durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter - Beitragsabfindung - Einstufung als Massenverbindlichkeiten - gesetzgeberisch gewollte Bevorzugung der Unfallversicherungsträger gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern - Mitgliedschaftsverhältnis als DauerschuldverhältnisZitiert von 3
- BSG, 04.12.2014 – B 2 U 11/13 RGesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag - Umlage - Satzung - Vorstand - Vertreterversammlung - autonomes Recht - Rechtsetzung - Gesetzesvorbehalt - Ermächtigung - Nichtigkeit der konkreten SatzungsbestimmungZitiert von 13
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 – L 6 U 70/19
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 – L 10 U 1400/20Zitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2020 – L 3 U 340/19Zitiert von 2
- LSG NRW, 26.01.2007 – L 4 U 57/06Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BSG, 24.09.2025 – B 2 U 14/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - General- und Nachunternehmer des Baugewerbes - Beitragsrückstand - Exkulpation - Präqualifikation - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung - keine Pflicht zur PlausibilitätskontrolleZitiert von 5
- LSG Bayern, 07.05.2024 – L 1 U 178/21
- LAG Thüringen, 19.03.2024 – 1 Sa 156/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 164 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.