Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Stand: 22.01.2026
Für Beschäftigte, die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 von der Versicherungspflicht befreit sind, zahlen die Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung in Höhe des Anteils, den sie zu tragen hätten, wenn die Beschäftigten nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden wären.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 31.01.2023 – B 12 SF 1/22 RSozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Beitragszuschüsse für Beschäftigte zur privaten Krankenversicherung und Zuschüsse des Arbeitgebers zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - Eröffnung des SozialrechtswegsZitiert von 4
- VG Köln, 28.06.2022 – 7 K 6941/18
- VG Frankfurt am Main, 20.05.2015 – 4 K 884/15.F
- BSG, 18.08.2022 – B 1 KR 24/21 RErstattung von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Anspruch des Arbeitgebers erst nach Ablauf der vierwöchigen Wartefrist trotz tarifvertraglicher Pflicht zur Entgeltfortzahlung vom ersten Tag an
- BSG, 13.12.2018 – B 5 RE 1/18 BNichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Darlegungspflicht - Klärungsfähigkeit - EntscheidungserheblichkeitZitiert von 3
- BFH, 17.11.2015 – X R 35/14(Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: Keine Leichtfertigkeit bei irrtümlicher Doppeleintragung infolge missverständlicher Bescheinigungen - Entscheidung über die Frage der Leichtfertigkeit im Revisionsverfahren)Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 28.10.2024 – 20 K 1661/24
- SG Berlin, 24.01.2024 – S 210 KR 1296/19
- SG Frankfurt am Main, 25.02.2014 – S 25 KR 612/10
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