Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 447 Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/447#abs-1 (1) Für Personen, die nach dem 31. Dezember 2019 nicht in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben, finden die §§ 142, 143 und 147 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/447#abs-2 (2) Abweichend von § 422 ist § 153 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Fassung anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144) und für die Berechnung von Ansprüchen auf Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose (§ 70).
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 447 SGB III →
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Nach Gewicht
- BSG, 04.06.2025 – B 11 AL 4/23 R(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist - Anwendbarkeit der durch das QualChancenG auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist - Übergangsregelung - Auslegung von § 447 Abs 1 SGB 3)Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 – L 8 AL 1765/22
- LSG NRW, 07.03.2024 – L 9 AL 87/22
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 1/25 R(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Beginn der Rahmenfrist - Arbeitslosmeldung - Erlöschen der Wirkung - Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 137 Abs 2 SGB 3 - kein Erfordernis einer weiteren Arbeitslosmeldung)
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 – L 18 AS 412/20
- BSG, 05.03.2026 – B 11 AL 6/24 R(Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Beginn der Rahmenfrist - Arbeitslosmeldung - Erlöschen der Wirkung - Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 137 Abs 2 SGB 3 - kein Erfordernis einer weiteren Arbeitslosmeldung)Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 16.07.2025 – B 11 AL 8/23 RArbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer Rundfunk- und Fernsehanstalt - Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses von mehreren befristeten voneinander getrennten Arbeits- bzw Beschäftigungsverhältnissen - Auslegung des Rahmenvertrags - kein fortlaufendes Beschäftigungsverhältnis - Berücksichtigung von abgerechneten TätigkeitszeitenZitiert von 12
- LSG NRW, 06.06.2024 – L 9 AL 118/22
- LSG Bayern, 16.02.2023 – L 10 AL 133/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 447 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2024 Ausfertigung
§ 447 aufgehoben durch Artikel 60 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323)
BGBl. 2024 I Nr. 323
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 447 eingefügt durch Artikel 2 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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