Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 28.02.2024 – L 6 AS 70/23Zitiert von 1
- SG Darmstadt, 13.02.2023 – S 1 AS 614/22Zitiert von 1
- BSG, 09.03.2022 – B 7/14 AS 31/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche Weiterbildung - schulische Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher - Weiterbildungsprämie - Gleichstellung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung mit einer Zwischenprüfung - analoge Anwendung des § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3)
- BSG, 04.02.2020 – B 11 AL 53/19 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zahlung einer Weiterbildungsprämie - Stichtagsregelung - Ausbildungsbeginn - Unbilligkeit - Verfassungswidrigkeit
- BSG, 14.12.2023 – B 11 AL 2/23 R(Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen der Förderung - Bildungsgutschein für eine Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmer - kein Anspruch auf Prämie bei geförderter Weiterbildung gem § 82 SGB 3 - keine analoge Anwendung des § 131a Abs 3 SGB 3 - keine planwidrige Regelungslücke - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 5
- BSG, 25.05.2022 – B 11 AL 29/21 R(Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung - analoge Anwendung des § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 bei etwa zweijähriger beruflicher Weiterbildung)Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 – L 2 AL 3/23
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 – L 2 AL 49/18
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 – L 2 AL 47/18
17 Entscheidungen zu § 444a SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 444a SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/444a#abs-1 (1) § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 in der Fassung vom 1. August 2016 gilt mit der Maßgabe, dass ein Antrag unberührt von § 28a Absatz 3 innerhalb von drei Monaten nach dem 31. Juli 2016 gestellt werden kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/444a#abs-2 (2) Der Anspruch auf Zahlung einer Weiterbildungsprämie nach § 131a Absatz 3 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die nach dem 31. Juli 2016 beginnt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/444a#abs-3 (3) § 151 Absatz 3 Nummer 3 in der Fassung vom 1. August 2016 ist nur für Ansprüche auf Arbeitslosengeld anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2016 entstanden sind.