Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/136#abs-1 (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld
1.
bei Arbeitslosigkeit oder
2.
bei beruflicher Weiterbildung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/136#abs-2 (2) Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wird zitiert von 197 Entscheidungen zu § 136 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 27.01.2025 – L 20 AL 127/23
- SG Münster, 28.07.2023 – S 19 AL 218/21
- BSG, 27.06.2019 – B 11 AL 8/18 RArbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung oder Arbeitslosigkeit - Teilnahme am Meisterlehrgang in Vollzeit bzw Vorbereitungslehrgang für die Meisterprüfung - Nichtvorliegen einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme - mögliche Teilverfügbarkeit - fehlende Abbruchvereinbarung - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensverstoß - fehlerhafte Besetzung der Richterbank - Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter - Anhörung der Beteiligten - Möglichkeit der RückübertragungZitiert von 21
- BSG, 25.06.2002 – B 11 AL 55/01 RZitiert von 12
- SG Düsseldorf, 06.01.2006 – S 25 (13) AL 224/04
- LSG Schleswig, 15.04.2005 – L 3 AL 26/04Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 31.03.2026 – 7 SLa 390/25
- LSG NRW, 19.02.2026 – L 9 AL 65/25Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2025 – L 3 AL 1911/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 136 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.